Internethändler haben es heutzutage nicht leicht. Ein falsches Wort und schon kann der Handel im Internetshop wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Nicht nur, dass die Abmahnerszene eine ganz eigene Dynamik entwickelt, mit der Folge, dass immer wieder neue Wettbewerbsverstöße abgemahnt werden können. Auch der Gesetzgeber ist nicht untätig und fordert bspw. immer wieder eine Anpassung von Muster-Texten.
Auf shopbetreiber-blog.de hat Rechtsanwalt Johannes Richard unter dem Titel: